[1] BGH: Kein allgemeines Recht auf Löschung
Der Bundesgerichtshof urteilt über das Recht auf Löschung persönlicher Daten aus dem Internet. Dabei vertreten die Richter die Auffassung, dass kein allgemeiner Anspruch auf eine Anpassung der Suchergebnisse bei Betreibern wie Google besteht. Das Interesse der Öffentlichkeit und das Interesse der Einzelperson müssen im Einzelfall abgewogen werden.